Lassen Sie Ihr Abwassersystem auf Dichtheit prüfen

Grundstückseigentümer sind verpflichtet, Ihr Abwassersystem von einem qualifizierten Unternehmen auf Dichtheit überprüfen zu lassen. Rechtsgrundlagen dafür sind DIN 1986 Teil 30, DIN EN 1610, das Landeswassergesetz sowie kommunale Abwassersatzungen.

 

Wir empfehlen Ihnen, bei Ihrer Gemeinde nach Frist und Form der Dichtheitsprüfung zu fragen. Die Dichtheitsprüfung der Grundleitung kann bis zum Revisionsschacht, der Grundstücksgrenze oder bis zum Hauptkanal gefordert sein. Den Nachweis können Sie entweder als Dichtheitsprotokoll oder als Videoaufzeichnung (bei DIN 1986 30) erhalten. Möglichkeiten der Dichtheitsprüfung:

DIN 1986 30 –
Optischer Nachweis

Die Dichtheitsprüfung wird bei DIN 1986 30 mittels Kamerauntersuchung durchgeführt. Der Hausanschluss wird dabei auf Dichtheit geprüft. Diese Sichtprüfung ist in der Regel gültig für bereits bestehende Abwasserleitungen. Als Nachweis können Sie bei dieser Untersuchung eine Videoaufzeichnung erhalten.

DIN EN 1610 – Dichtheitsprüfung mittels Wasser- oder Luftdruck

Bei der Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 wird Wasser oder Luft in eine Abwasserleitung eingelassen und unter Druck gesetzt. Dieser Vorgang ermöglicht die Kontrolle des Wasserverlust-Umfangs. Es wird ermittelt, ob während eines bestimmten Prüfzeitraumes der Wasser- oder Luftdruck innerhalb oder außerhalb der zulässigen Toleranz liegt. Der Nachweis durch DIN EN 1610 ist in der Regel bei neuen oder bei veränderten Abwasserleitungen notwendig. (Die Gemeinde kann die Form bzw. die Möglichkeit der Durchführung vorschreiben.)